Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die beiden Parcours des 4x4 ForestVenturePark werden stets im befahrbaren Zustand gehalten
- Der 4x4 ForestVenturePark wird nur im befahrbaren Zusand freigegeben – nicht bei starkem Regen! Die Touren der Jeep & Quad Safari sind von dieser Regelung nicht betroffen
- Leihfahrzeuge werden nur im ordnungsgemäßen Zustand verliehen
- Von Fahrern selbst mitgebrachte Fahrzeuge haben im ordnungsgemäßen Zustand und mit guter Bereifung versehen zu sein
- Ein gültiger PKW-Führerschein ist Voraussetzung
- Für Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot
- Quads dürfen nur mit Helm gefahren werden
- Die Strecken im 4x4 ForestVenturePark sind genau gekennzeichnet und dürfen nicht verlassen werden
- Touren der Jeep & Quad Safari sind in einem Roadbook eingezeichnet und dürfen ebenfalls nicht verlassen werden – bei nachweislicher Nichtbeachtung folgt eine Anzeige!
- Die Fahrer verpflichten sich zur strengen Einhaltung der erlaubten Fahrzeiten – bei Nichtbeachtung muss mit einer Strafzahlung und einer Anzeige der jeweiligen Grundbesitzer gerechnet werden
- Die Fahrer verpflichten sich dazu, speziell auf Forststraßen, zur Umweltschonung und zur Vermeidung übermäßiger Geräuschentwicklung, d.h. die Motordrehzahl niedrig zu halten
- Die Forststraßen sind zum Schutz von Menschen (Wanderern, Mountainbikern etc.) und Tieren langsam zu befahren und Staubentwicklung ist möglichst zu vermeiden
- Die Leihfahrzeuge sind sorgsam zu benutzen und es herrscht Meldepflicht bei aufgetretenen Schäden am Leihfahrzeug, an Gegenständen oder an Dritten – egal ob selbst verursacht oder nicht. Bei nachweislich mutwilliger Beschädigung ohne Meldung an den Betreiber folgt eine Strafanzeige.
- Ausdrücklicher Haftungsausschluss des Betreibers für:
- Durch Fahrer verursachte Schäden an Leihfahrzeugen (diese sind normalerweise durch die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrers abgedeckt)
- Allfällige Schäden an selbst mitgebrachten Fahrzeugen der Fahrer, weder im 4x4 Park, noch auf den Touren
- Gesundheitliche Schäden der Fahrer, Beifahrer oder von Dritten infolge eines Unfalles im 4x4 Park oder im Rahmen einer der ausgewiesenen Touren
- Allfällige Sachschäden
- Anzahlung und Storno für Gruppen ab 8 Personen:
- Anzahlung von 50 % bei Buchung, Bezahlung der restlichen 50 % bei Ankunft
- Stornobetrag bis 3 Wochen vor Ankunft 50 %
- Stornobetrag bis 2 Wochen vor Ankunft 70 %
- Stornobetrag bis 1 Woche vor Ankunft 80 %
- Stornobetrag bei Nichtanreise 90 %
- Gerichtsstand ist Schladming
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