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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Die beiden Parcours des 4x4 ForestVenturePark werden stets im befahrbaren Zustand gehalten
  • Der 4x4 ForestVenturePark wird nur im befahrbaren Zusand freigegeben – nicht bei starkem Regen! Die Touren der Jeep & Quad Safari sind von dieser Regelung nicht betroffen
  • Leihfahrzeuge werden nur im ordnungsgemäßen Zustand verliehen
  • Von Fahrern selbst mitgebrachte Fahrzeuge haben im ordnungsgemäßen Zustand und mit guter Bereifung versehen zu sein
  • Ein gültiger PKW-Führerschein ist Voraussetzung
  • Für Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot
  • Quads dürfen nur mit Helm gefahren werden
  • Die Strecken im 4x4 ForestVenturePark sind genau gekennzeichnet und dürfen nicht verlassen werden
  • Touren der Jeep & Quad Safari sind in einem Roadbook eingezeichnet und dürfen ebenfalls nicht verlassen werden – bei nachweislicher Nichtbeachtung folgt eine Anzeige!
  • Die Fahrer verpflichten sich zur strengen Einhaltung der erlaubten Fahrzeiten – bei Nichtbeachtung muss mit einer Strafzahlung und einer Anzeige der jeweiligen Grundbesitzer gerechnet werden
  • Die Fahrer verpflichten sich dazu, speziell auf Forststraßen, zur Umweltschonung und zur Vermeidung übermäßiger Geräuschentwicklung, d.h. die Motordrehzahl niedrig zu halten
  • Die Forststraßen sind zum Schutz von Menschen (Wanderern, Mountainbikern etc.) und Tieren langsam zu befahren und Staubentwicklung ist möglichst zu vermeiden
  • Die Leihfahrzeuge sind sorgsam zu benutzen und es herrscht Meldepflicht bei aufgetretenen Schäden am Leihfahrzeug, an Gegenständen oder an Dritten – egal ob selbst verursacht oder nicht. Bei nachweislich mutwilliger Beschädigung ohne Meldung an den Betreiber folgt eine Strafanzeige.
  • Ausdrücklicher Haftungsausschluss des Betreibers für:
    • Durch Fahrer verursachte Schäden an Leihfahrzeugen (diese sind normalerweise durch die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrers abgedeckt)
    • Allfällige Schäden an selbst mitgebrachten Fahrzeugen der Fahrer, weder im 4x4 Park, noch auf den Touren
    • Gesundheitliche Schäden der Fahrer, Beifahrer oder von Dritten infolge eines Unfalles im 4x4 Park oder im Rahmen einer der ausgewiesenen Touren
    • Allfällige Sachschäden
  • Anzahlung und Storno für Gruppen ab 8 Personen:
    • Anzahlung von 50 % bei Buchung, Bezahlung der restlichen 50 % bei Ankunft
    • Stornobetrag bis 3 Wochen vor Ankunft 50 %
    • Stornobetrag bis 2 Wochen vor Ankunft 70 %
    • Stornobetrag bis 1 Woche vor Ankunft 80 %
    • Stornobetrag bei Nichtanreise 90 %

  • Gerichtsstand ist Schladming

4x4 ForestVenturePark | Hofmanningweg 203 | 8962 Gröbming
T: +43 676 58 04 524 | E: info@4x4park.at | www.4x4park.at

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